Getreide

Traktoren dürfen sonntags fahren

Dresden. Seit Mitte Mai dürfen in Sachsen Erntefahrzeuge der Landwirtschaft auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Die Regelung soll den Bauern ein zügiges Arbeiten ermöglichen und helfen, Ernte-, Transport- und Lagerverluste zu vermeiden. Allerdings ist die allgemeine Ausnahmegenehmigung in Sachsen befristet: für die Getreide- und Hülsenfruchternte bis zum 12. September (in Gebirgslagen bis 3. Oktober), für die Futterkampagne bis 31. Oktober sowie für die Kartoffel- und Zuckerrübenernte bis zum 19. Dezember.

Die Ausnahmegenehmigung schließt alle unbedingt notwendigen Transporte sowie deren Leerfahrten ein. Darin sind Transporte vom Feld zu Siloanlagen, Lager- oder Sammelstellen genauso eingeschlossen wie Fuhren zu Einrichtungen des Landwarenhandels, zu Bahnhöfen, Kaianlagen oder der verarbeitenden Industrie. Ausgeschlossen ist allerdings die Benutzung von Bundesautobahnen. Die Fahrzeugführer müssen einen schriftlichen Fahrauftrag vorweisen können: Darin ist das amtliche Kennzeichen festzuhalten, die Transportquelle und der Zielort. Diese Aufträge können für mehrere Einsätze bzw. Tage ausgestellt sein.

(5.6.04)

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