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Dresden. Im Streit um den Erprobungsanbau von gentechnisch veränderten Mais hat
Sachsens Landwirtschaftsminister Steffen Flath (CDU) zur Sachlichkeit gemahnt. "Der
Anbau ist rechtlich nicht zu beanstanden", sagte Flath. Für den Gen-Mais
liege seit 1998 eine EU-weite Genehmigung zum Inverkehrbringen vor, die auch
den Anbau beeinhalte. Auch das Bundessortenamt habe den Mais nach dem
Saatgutverkehrsgesetz für den Erprobungsanbau zugelassen. "Bevor eine
gentechnisch veränderte Maissorte für den Anbau freigegeben wird, muss sie
mehrere Sicherheitskontrollen durchlaufen", sagte Flath. Sowohl in
Freisetzungsversuchen als auch vor dem wissenschaftlichen Ausschuss der
EU-Kommission müsse nachgewiesen werden, dass keine Gefahren für Menschen
und Umwelt bestehen. Flath bekräftigte, dass Sachsen an dem Erprobungsanbau nicht beteiligt sei und auch kein Interesse daran habe zu erfahren, wo im Freistaat der gentechnisch veränderte Mais ausgesät worden sei. (17.5.04) |
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