Getreide

Tierkörperbeseitigung nur noch in Lenz

Mosel. Die sächsische Staatsregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung in Mosel die Neuordnung der Tierkörperbeseitigung im Freistaat Sachsen bestätigt. Ausgelöst durch den Beginn der BSE-Krise im Winter 2000/2001 wurde die Optimierung der Tierkörperbeseitigung im Freistaat Sachsen notwendig.

Für den Freistaat Sachsen wurden die möglichen Varianten, auch der Weiterbetrieb von zwei Tierkörperbeseitigungsanlagen, geprüft. Die Fortführung der Materialverarbeitung in beiden Anlagen erwies sich als zu teuer. Die sächsischen Tierkörperbeseitigungsanlagen in Chemnitz und Lenz wurden beide von einem kommunalen Zweckverband betrieben. Die Zweckverbände haben sich für einen freiwilligen Zusammenschluss zum 1. April 2004 zu einem gesamtsächsischen Zweckverband entschieden.

Der neue Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen wird nur noch die Tierkörperbeseitigungsanlage in Lenz betreiben, die über ausreichende Kapazitäten verfügt. Die Chemnitzer Anlage wurde geschlossen. Die Neuordnung stellt nach Aussage des sächsischen Sozialministeriums unter den Gegebenheiten im Freistaat Sachsen die effektivste und kostengünstigste Lösung für alle an der Tierkörperbeseitigung Beteiligten dar. Für Tierhalter, Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe wird die Neuorganisation keine Veränderungen bezüglich der Abholung und Beseitigung von toten Tieren und Schlachtabfällen bringen.

(6.4.04)

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