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Berlin. Ausdrücklich begrüßt hat Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) die Mineralölsteuerbefreiung für biogene Treibstoffe durch die Europäischen Kommission. "Mit der von der Kommission notifizierten Änderung des Mineralölsteuergesetzes haben wir die Grundlage für den Einsatz biogener Treibstoffe deutlich verbessert. War es bisher nur möglich, reine Biotreibstoffe wie etwa Biodiesel und reines Pflanzenöl von der Mineralölsteuer zu befreien, gilt die Steuerbefreiung jetzt auch für biogene Komponenten in Mischtreibstoffen", so die Ministerin. Künast bezeichnete dies als wichtigen Schritt, um den Einsatz dieser Kraftstoffe weiter voran zu bringen. Der verstärkte Einsatz biogener Treibstoffe ermögliche es, die immer noch zu hohen Emissionen zu reduzieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig biete er der Landwirtschaft neue Einkommensmöglichkeiten und trage so zur Einkommenssicherung in den ländlichen Räumen bei. Für die Bundesregierung sei die Erschließung alternativer Kraftstoffe und Antriebstechnologien deshalb ein wichtiges Anliegen, so die Ministerin. Pflanzenöltreibstoffe werden in Deutschland bisher als Biodiesel in reiner Form eingesetzt. Im vergangenen Jahr wurden rund 650.000 Tonnen Biodiesel abgesetzt. Für diese Menge wird eine Fläche von rund 600.000 Hektar Raps benötigt. Die Verwendung im Treibstoffsektor biete den Landwirten interessante Einkommensalternativen, entlaste den Food-Markt erheblich und habe bei Raps zu stabilen Erzeugerpreisen in den beiden letzten Jahren beigetragen, erklärte Künast. Eine weitere Möglichkeit sei die Nutzung von Bioethanol als Treibstoffkomponente. Derzeit werden in den neuen Bundesländern drei Anlagen gebaut, die bis Anfang 2005 ihren Produktionsbetrieb aufnehmen sollen. Es ist geplant, dort vorzugsweise Getreide in Form von Roggen und Weizen einzusetzen. Längerfristig werden auch synthetische Biokraftstoffe zunehmend interessant. Das Bundesverbraucherministerium treibt Forschung und Entwicklung voran, um diese Kraftstoffe zu erzeugen und zu nutzen. (21.2.04) |
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