Getreide

Straßburger Urteil ist richtig

Beierfeld. Die Landesverbände der Landwirte im Nebenberuf (VLN) Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg-Berlin, Thüringen und Sachsen begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Straßburg zur Frage der Siedlerflächen in den neuen Bundesländern.

Privates Eigentum ist Grundlage unserer Gesellschaft. Nach diesem Grundsatz müssten auch Parlamente privates Eigentum, insbesondere eine breite Beteiligung einer großen Gruppe von Menschen im ländlichen Raum am Eigentum von Grund und Boden, in einem besonderen Maße fördern und entwickeln. Die Tendenz zur Konzentration des Eigentums landwirtschaftlicher Grundstücke in wenige Hände, ist bedauerlich. Dass aber Parlamente und Regierungen mit ihrer Politik, ihren Gesetzen dies noch befördern und die Rahmenbedingungen für privates Grundeigentum stetig verschlechtern, ist ein Skandal. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Straßburger Urteil ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Frage der Behandlung weiteren Unrechts (zum Beispiel der Enteignung zwischen 1945 und 1949) dürfte damit aber noch nicht geklärt sein. Die VLN weisen darauf hin, dass es im Zuge der Bodenreform vor allem mittel- und großbäuerliche Betriebe waren, die der Enteignung zum Opfer gefallen sind. Dies wird in der öffentlichen Diskussion zu sehr an den Rand gedrängt, wenn hauptsächlich über Rückführungsansprüche adliger Familien gesprochen wird. Die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone war vor allem ein Schlag gegen das freie Bauerntum und fand seine Fortsetzung in der Zwangskollektivierung von 1960.

(16.2.04)

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