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Dresden. Nachdem die zentrale Datenbank für Schweine ihren Betrieb im Jahr 2003
aufgenommen hat, sind dieses Jahr erstmalig alle Schweinehalter
verpflichtet, den von ihnen am 1. Januar 2004 gehaltenen Bestand an Zucht-
und Mastschweinen an die Datenbank zu melden. Darauf verwies das sächsische Gesundheitsministerium. Eine Meldepflicht besteht auch für solche Halter, die lediglich einzelne Schweine für einen begrenzten Zeitraum halten oder es im Laufe des Jahres vorhaben. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass jede Übernahme von Schweinen innerhalb von sieben Tagen der Schweinedatenbank oder der zuständigen Regionalstelle anzuzeigen ist. Für Anfragen stehen zur Verfügung: der Sächsische Landeskontrollverband e. V., der durch das sächsische Staatsministerium für Soziales mit den Aufgaben einer solchen Regionalstelle der Zentralen Datenbank für Schweine betraut wurde, und die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter. (14.1.04) |
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