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Dresden. Am 31. August findet im Bad Lausicker Ortsteil Glasten das Landeshüten der sächsischen Schäfer statt. Der Sieger erhalte einen Ehrenpreis des sächsischen
Agrarministeriums, informierte die Behörde. Alle Bewerber müssen ihr Können an einer vom Veranstalter bereitgestellten Schafherde zeigen. Die Bewertung regelt eine von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) verabschiedete Hüteordnung. Die Richterkommission beurteilt sowohl die Hüteleistung des Schäfers als auch die seiner Hunde anhand der Kriterien: "Auftreten und Verhalten des Hüters während des Hütens", "Auspferchen/ Ausstallen", "Treiben zur Weide und Abtrieb zum Pferch", "Verkehrshindernis", "Treiben über die Brücke", "Hüten im engen Gehüt", "Hüten im weiten Gehüt" sowie "Einpferchen/ Einstallen". Bei den Hunden werden zusätzlich Hütetrieb, Gehorsam, Selbständigkeit, Wesen, die Einhaltung der natürlichen Grenzen, Stellen und Griff beurteilt. Dazu ein Auszug aus der Hüteordnung: "Der Hund straft mit Keulen-, Nacken- oder Rippengriff. Der Griff ist vor Beginn des Hütens vom Hüter anzusagen. Der Hund soll nur kurz strafen, sich Respekt verschaffen, ohne Schaden anzurichten. Die Bewertung des Griffes erfolgt während des gesamten Hütens." Im Freistaat Sachsen gibt es gegenwärtig 138.100 Schafe, darunter 89.700 Mutterschafe und 1.400 Schafböcke. Die Schafzucht ist heute vor allem auf die Produktion von Schlachtlämmern ausgerichtet. Landschaftspflege mit Schafen zeigt eine steigende Tendenz. Weitere Informationen beim Organisator dieser Hüteveranstaltungen, dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband unter 0 34 37-94 22 80 oder unter www.sszv.de. (20.06.03) |
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