Dresden. Erntetransporte an Sonn- und Feiertagen werden auch in diesem Jahr zu keinen Strafen führen. Wie der Sächsische Landesbauernverband informierte, habe das Dresdner Wirtschaftsministerium mit dem Innenministerium vereinbart, dass bei Verstößen gegen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen keine Strafen verhängt werden.
Diese Regelung gelte für den Transport der
- Getreide und Hülsenfruchternte bis einschließlich 14.09.2003
- Getreide- und Hülsenfruchternte in Gebirgslagen bis einschließlich 05.10.2003
- Futter- und Maisernte bis einschließlich 09.11.2003
- für die Hackfruchternte einschließlich Zuckerrüben- und Pressschnitzeltransporte bis einschließlich 21.12.2003.
In den vergangenen Jahren habe das Sächsische Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit jeweils eine generelle Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot für Transporte während der Erntezeit erstellt. Das
Bundesministerium für Verkehr habe nun die Auffassung
vertreten, dass durch derartige Allgemeinverfügungen die Kompetenzen der Länder
überschritten würden.
(19.06.03)
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