Getreide

Weniger Bürokratie für Kleinbetriebe

Dresden. Kleine land- und fostwirtschaftliche Betriebe profitieren von einem neuen Gesetz, indem sie von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Das verspricht zumindest die SPD-Bundestagsfraktion. Zur Verabschiedung des von der Bundesregierung vorgelegten Kleinunternehmerförderungsgesetzes erklärte die SPD-Agrarexpertin Gabriele Hiller-Ohm: "Ich freue mich, dass es uns im Laufe der Verhandlungen gelungen ist, auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in die Regelung einzubeziehen. Ursprünglich war dies nicht vorgesehen. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe gleichrangig wie andere Unternehmen von unserer Politik profitieren! Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie und zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für kleine Unternehmen.

Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist die Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Kleinunternehmen. Die vereinfachte Gewinnermittlung setzt voraus, dass von einer 'Kleinunternehmerregelung' Gebrauch gemacht wird, die von der Erhebung der Umsatzsteuer absieht. Dabei wird die Umsatzgrenze von 16.620 Euro auf 17.500 Euro und die Grenzen, ab denen die Verpflichtung zur Gewinnermittlung durch Buchführung eintritt, angehoben. Davon können jetzt auch ländliche Betriebe profitieren."

(06.06.03)

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