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Moritzburg. Landwirtschaftsminister Steffen Flath (CDU) hat sich gegen
grundsätzliche Änderungen im deutschen Jagdgesetz ausgesprochen. Auf der
Tagung der deutschen Berufsjäger am 27. Mai in Moritzburg sagte
der Minister: "Gegen eine Entwirrung der Vorschriften mit mehr als 1000
Einzelbestimmungen haben wir nichts, Dinge die sich überlebt haben, sollten
durchaus geändert werden. Einer grundlegenden Veränderung der Koordinaten
des deutschen Jagdsystems werden wir jedoch nicht zustimmen". Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Novellierung des Jagdgesetzes festgeschrieben. Ein erster Entwurf soll Ende 2003 vorliegen. Zur Diskussion steht beispielsweise der Fortbestand der Jagdgenossenschaften. Bisher muss jeder Waldbesitzer, dessen Wald alleine nicht die Mindestgröße eines Jagdrevieres erreicht (75 Hektar), Mitglied einer Jagdgenossenschaft sein. Diese verpachtet dann entsprechende Reviere zur Jagd. Dieses System sollte beibehalten werden, so Flath, denn eine Änderung würde die bislang flächendeckend garantierte Hege und Bejagung des Wildes in Frage stellen. Deutlich sprach sich Flath auch gegen die Absicht aus, die Anzahl der jagdbaren Tierarten weiter zu reduzieren. Die jetzige Regelung räumt den Jagdbehörden ein, für gefährdete jagdbare Tierarten (Rebhuhn) ganzjährige Schonzeiten festzulegen. Verstöße gegen solche Schonzeitenregelungen sind Straftaten, die entsprechend geahndet werden. Für jagdbare Arten haben Jäger zudem eine Hegeverpflichtung, das heißt, sie sind verpflichtet, sich auch für den Erhalt der Lebensräume dieser Tiere zu engagieren. Somit sei der Schutz der jagdbaren Tiere sogar höher als der von nicht jagdbaren Tierarten. "Jagdbare Art, das heißt doch nicht, dass diese Tiere ohne Rücksicht zum ständigen Abschuss freigegeben sind", sagte Flath. Jedoch könne man, wenn es beispielsweise aus Artenschutzgründen erforderlich sei, schnell und flexibel reagieren. Als Beispiel nannte Flath die Rabenkrähen, die in Sachsen zur jagdbaren Tierart erklärt wurden. Seither können die Jäger immer dann, wenn die Rabenkrähen lokal zum Problem für andere Vögel werden, durch den Abschuss einzelner Krähen regulierend eingreifen. Das in Deutschland wegen veränderter Lebensbedingungen selten gewordene Rebhuhn ist in Sachsen zwar eine jagdbare Tierart, jedoch ohne Jagdzeit. Die Jäger dürfen das Rebhuhn somit zwar nicht bejagen, sie kümmern sich aber intensiv und erfolgreich um die Erholung der Rebhuhnbestände. "Es ist unverantwortlich, solche Bemühungen der Jäger zum Erhalt seltener Tierarten durch deren Herausnahme aus dem Jagdrecht zuückzuweisen", sagte Flath vor den aus der ganzen Bundesrepublik nach Moritzbrug angereisten Berufsjägern. (29.05.03) |
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