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Berlin. Der unionsdominierte Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf, das
Modulationsgesetz aufzuheben und das Gesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes (GAK-Gesetz) entsprechend anzupassen. Das im letzten Jahr
verabschiedete Modulationsgesetz sieht die Kürzung von Direktzahlungen vor. Im Gegenzug sollte das
eingesparte Geld für umweltfreundiche und tiergerechte Produktionsverfahren
und zur Stärkung der Wirtschaftskraft der ländlichen Räume eingesetzt werden. Im Rahmen der Überlegungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik schlägt die EU-Kommission eine EU-weite, obligatorische Modulation ab dem Jahr 2006 vor. Vor dem Hintergrund dieser Vorschläge hält die Länderkammer die Einführung einer nationalen Modulation ab dem Jahr 2003 für einen kurzen Zeitraum nicht für verantwortbar. Dies sei mit hohen Kosten, enormem Verwaltungsaufwand und Anlastungsrisiken verbunden. Die dadurch verursachte Verschwendung von Steuergeldern sei angesichts der derzeitigen Haushaltslage von Bund und Ländern nicht akzeptabel. Auch andere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hätten entweder keine Modulation eingeführt oder sie bereits wieder eingestellt, weil eine Umsetzung zu problematisch gewesen sei, heißt es in der Begründung weiter. Die Auffassung des Bundesrates, wonach die Einführung einer freiwilligen Modulation für einen kurzen Zeitraum nicht verantwortbar sei, teilt die Bundesregierung nicht. Auf nachdrücklichen Wunsch der Länder sei die Herausnahme der kleinen Beihilfen (Hopfen, Stärke, Saatgut und Tabak) aus der Modulation erfolgt. Damit sei ein Weg gefunden worden, der eine verwaltungsmäßige Umsetzung der Modulation mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Dadurch unterlägen nur diejenigen Direktzahlungen der Modulation, die im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems abgewickelt werden. Dies bedeute für den Verwaltungsvollzug, dass für den einzelnen Landwirt jeweils nur eine Zahlstelle zuständig sei. Ein Datenaustausch oder Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Zahlstellen bestehe somit nicht. Deshalb sieht die Regierung entgegen der Auffassung einiger Bundesländer bei der Durchführung der nationalen Modulation hinsichtlich des Kürzungsverfahrens für die Prämien kein besonderes Anlastungsrisiko. Gleiches gelte auch für die Verwendung der durch Modulation einbehaltenen Mittel. (09.05.03) |
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