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Frankfurt/Main. In Deutschland dürfen Speiseabfälle bei sachgerechter Aufbereitung noch bis zum 31. Oktober 2006 verfüttert werden, berichtet die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP). Diese und weitere Einschränkungen der Verordnung für tierische Nebenerzeugnisse hat der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU-Kommission beschlossen. Eine Verfütterung von Speiseresten ist generell nur an Hühner und Schweine erlaubt und keinesfalls an Pflanzenfresser wie Rinder und Schafe. Die Verordnung für tierische Nebenerzeugnisse tritt am 1. Mai dieses Jahres in der EU in Kraft. Sie erlaubt im Prinzip die Verfütterung von lebensmitteltauglichen Schlachtabfällen auf besonderen Antrag eines Mitgliedstaates. Da in der Europäischen Union aber bis zum 30. Juni 2003 der Einsatz von Tiermehl generell verboten ist und möglicherweise auch dauerhaft bleibt, erübrigt sich ein großer Teil der Verordnung für tierische Nebenerzeugnisse ohnehin. Weitere Ausnahmen betreffen beispielsweise die Speisefette: So dürfen weiterhin in der Gastronomie und in der Lebensmittelindustrie anfallende Speisefette verfüttert werden, wovon vor allem Irland und England Gebrauch machen wollen. Für Fleischimporte sollen die gleichen Regelungen gelten wie für das in der EU produzierte Fleisch. Sie dürfen also ebenfalls nicht mit Hilfe von Tiermehlen produziert worden sein. Um Drittländern den Übergang zu erleichtern, soll diese Auflage erst am Jahresende gelten. (06.05.03) |
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