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Dresden. Vor dem Hintergrund der sich in den Niederlanden und Belgien weiter ausbreitenden Geflügelpest hat das Bundesverbraucherschutzministerium am 28. April seine Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der klassischen Geflügelpest nach Deutschland erlassen. Das berichtet das sächsische Gesundheitsministerium.
Die bereits bestehenden Regelungen für die Halter von Hühnern, Perlhühnern, Puten, Enten und Gänsen werden auf Fasane, Rebhühner, Wachteln und Tauben ausgeweitet. Damit sind auch die Halter dieser Arten verpflichtet, die Haltung an die zuständige Behörde zu melden sowie ein Bestandsregister zu führen und Verluste von mehr als 2 Prozent innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Ein Verbringen ist bei der zuständigen Behörde zu melden. 24 Stunden davor muss eine tierärztliche Untersuchung der Tiere stattfinden. Der ambulante Geflügelhandel wird durch die Verordnung reglementiert. Veranstaltungen mit Tauben, insbesondere Auflässe, sind verboten. Zuständige Behörden im Sinne der Verordnung sind im Freistaat Sachsen die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter. (02.05.03) |
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