Getreide

Thalheim begrüßt EUGH-Urteil

Berlin. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Gerald Thalheim (SPD) hat die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) über die Nachbauregelung beim Sortenschutzrecht begrüßt. "Damit wird eine Klarstellung über den Umfang der Auskunftspflicht im gemeinschaftlichen Sortenschutzrecht vorgenommen", sagte Thalheim auf einer agrarpolitischen Veranstaltung in Dülmen. Die Auswirkungen dieses Urteils auf die Durchführung der Nachbauregelung im nationalen Sortenschutzrecht bedürften der weiteren Prüfung, so der Staatssekretär. Der Rechtspruch des EUGH werde bei der gerichtlichen Entscheidung der nationalen Streitfälle entsprechend berücksichtigt werden.

Im EUGH-Urteil über die Nachbauregelung beim Sortenschutzrecht wird auf die Frage geantwortet, ob alle Landwirte gegenüber dem Inhaber des Sortenschutzes zur Auskunft darüber verpflichtet sind, ob sie Saatgut einer geschützten Sorte nachgebaut haben oder ob nur diejenigen Landwirte zur Auskunft über den Nachbau verpflichtet sind, die von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch gemacht haben.

Das Urteil besagt, dass keine allgemeine Auskunftspflicht aller Landwirte besteht. Landwirte, die zertifiziertes Saatgut von geschützten Sorten erworben haben und damit Nachbau betrieben haben könnten, sind laut EUGH-Urteil zu dieser Auskunft über den Nachbau verpflichtet.

(27.04.03)

[Aktuell] [Programm] [Vorstand] [Mitmachen] [Links] [Startseite]