|
Berlin. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Gerald
Thalheim (SPD) hat die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) über die
Nachbauregelung beim Sortenschutzrecht begrüßt. "Damit wird eine Klarstellung über
den Umfang der Auskunftspflicht im gemeinschaftlichen Sortenschutzrecht
vorgenommen", sagte Thalheim auf einer agrarpolitischen Veranstaltung in Dülmen. Die Auswirkungen
dieses Urteils auf die Durchführung der Nachbauregelung im nationalen
Sortenschutzrecht bedürften der weiteren Prüfung, so der Staatssekretär. Der
Rechtspruch des EUGH werde bei der gerichtlichen Entscheidung der nationalen
Streitfälle entsprechend berücksichtigt werden. Im EUGH-Urteil über die Nachbauregelung beim Sortenschutzrecht wird auf die Frage geantwortet, ob alle Landwirte gegenüber dem Inhaber des Sortenschutzes zur Auskunft darüber verpflichtet sind, ob sie Saatgut einer geschützten Sorte nachgebaut haben oder ob nur diejenigen Landwirte zur Auskunft über den Nachbau verpflichtet sind, die von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch gemacht haben. Das Urteil besagt, dass keine allgemeine Auskunftspflicht aller Landwirte besteht. Landwirte, die zertifiziertes Saatgut von geschützten Sorten erworben haben und damit Nachbau betrieben haben könnten, sind laut EUGH-Urteil zu dieser Auskunft über den Nachbau verpflichtet. (27.04.03) |
| [Aktuell] | [Programm] | [Vorstand] | [Mitmachen] | [Links] | [Startseite] |