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Dresden. Die rund 80.000 sächsischen Waldbesitzer können in punkto
Waldbewirtschaftung jetzt auf ein verbessertes Angebot der
Landesforstverwaltung zurückgreifen. Das sächsische Kabinett hat dazu in
seiner Sitzung am 15. April einer neuen Rechtsverordnung
des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums über den Privat- und
Körperschaftswald zugestimmt. "Damit ist eine flexible und effektive Unterstützung der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer besser als bisher möglich", so Agrarminister Steffen Flath (CDU). Die Verordnung definiert Inhalt und Umfang forstlicher Tätigkeiten, die die Forstverwaltung für die Waldbesitzer anbietet und legt die Entgelte fest, die die Waldbesitzer dafür zu entrichten haben. Rund die Hälfte des sächsischen Waldes - 240.000 ha - ist in privater Hand. Ein Drittel besitzt der Freistaat und der Rest gehört etwa zu gleichen Teilen Kommunen, Kirchen und dem Bund. Rund 95 Prozent der Waldeigentümer besitzen eine Fläche, die kleiner ist als zehn Hektar. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Flächen - zu der die Eigentümer laut Waldgesetz verpflichtet sind - ist für den Einzelnen oft schwierig. Neben der technischen Ausrüstung fehle es oftmals auch am Fachwissen, so das sächsische Agrarministerium. Die Forstverwaltung verfügt über die Sachkompetenz, um den Waldbesitzer bei der Waldbewirtschaftung effektiv zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit soll, so Flath weiter, "zum Aufbau leistungs- und wettbewerbsfähiger Forstbetriebe führen." Dabei dürfe jedoch die Eigenverantwortung der Waldbesitzer nicht geschwächt werden. Staatliches Handeln werde nur dort stattfinden, wo staatliche Unterstützung gebraucht werde. Kommunen und Kirchgemeinden können sich beim Management ihres Forstbetriebes künftig für 18 Euro pro Jahr und Hektar Waldfläche des Sachverstandes der staatlichen Förster bedienen. Private Waldbesitzer zahlen je nach Besitzgröße einen gestaffelten Grundbeitrag von jährlich fünf bis 25 Euro. Zusätzlich fallen Entgelte für forstliche Tätigkeitsmodule, wie zum Beispiel Holzeinschlag und Waldpflege, von ein bis 13 Euro je Hektar und Jahr an. (17.04.03) |
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