Getreide

Bundesrat will Modulation kippen

Berlin. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. April einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem das Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgehoben werden soll.

Mit dem Modulationsgesetz sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, EU-Direktzahlungen an Landwirte um zwei Prozent bei einem Freibetrag von 10.000 Euro zu kürzen, wobei die eingezogenen Mittel für Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums verwendet werden sollten. Inzwischen hat jedoch die EU-Kommission im Rahmen der zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik Überlegungen zu EU-weiten obligatorischen Modulationen angestellt.

Vor dem Hintergrund dieser Vorschläge ist die Einführung einer freiwilligen nationalen Modulation ab dem Jahr 2003 für einen kurzen Zeitraum nach Ansicht des Bundesrates nicht verantwortbar, da sie mit hohen Kosten und enormem Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Der Bundesrat verweist darauf, auch andere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hätten entweder noch keine Modulation eingeführt oder diese wieder eingestellt hätten, weil ihre Umsetzung nicht durchführbar gewesen sei.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn, da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, innerhalb von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

(12.04.03)

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