Brüssel. Wenn ein Traktor nicht auf dem eigenen Grund und Boden eingesetzt wird, muss nach EU-Reformvorschlägen ein Fahrtenschreiber mitlaufen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Focus" in seiner aktuellen Ausgabe. Will also ein Bauer seinem Hofnachbarn helfen, müsste er einen Fahrtenschreiber einlegen. Die Vorlage "Sozialvorschriften im Straßenverkehr" liegt im EU-Parlament zur Entscheidung vor. Der Hintergrund: Die EU will die Lenk- und Ruhezeiten aller Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einheitlich regeln.
(27.03.03)
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