Getreide

Ausnahmeregeln beibehalten

Dresden/Schwerin. Auf Antrag von Sachsen hat die Agrarministerkonferenz am 21. März in Schwerin beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, bisher bestehende Ausnahmeregelungen für Land- und Forstwirte bei der anstehenden Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes beizubehalten. Dies wurde erst jetzt bekannt. Der neue Gesetzentwurf sieht eine Anzeigepflicht auch für forst- und landwirtschaftliche Betriebe vor, wenn Fahrzeuge nicht vom Personal des eigenen Unternehmens geführt werden.

"Eine deutliche Verschlechterung für die Unternehmen", so Sachsens Landwirtschaftsminister Steffen Flath (CDU). Auf die Betriebe käme damit ein deutlich größerer zeitlicher und finanzieller Aufwand zu. Denn überbetriebliche Maschinennutzung und Maschinenringe, in denen Mitarbeiter verschiedener Unternehmen die Fahrzeuge führen, seien in der Land- und Forstwirtschaft gang und gebe. "Wir reden immer von Entbürokratisierung, nun sollen hier neue Hürden aufgebaut werden. Damit sind wir nicht einverstanden", erklärte Flath weiter. Sachsen hatte das Thema auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz setzen lassen. Ziel ist es, eine Änderung des Gesetzentwurfes zu erreichen.

(27.03.03)

[Aktuell] [Programm] [Vorstand] [Mitmachen] [Links] [Startseite]