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Dresden. Das sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat die Förderrichtlinie zur
ökologischen Waldmehrung novelliert. Danach können jetzt auch kirchliche
Grundbesitzer in den Genuss von Erstaufforstungsprämien kommen. Gleichzeitig
ist in der Richtlinie eine Option enthalten, die Fördersätze entsprechend
der Haushaltsentwicklung im Freistaat und möglicher Änderungen der
EU-Förderbedingungen anpassen zu können. "Trotz der Änderungen zahlt Sachsen bundesweit die höchsten Prämien für die Erstaufforstung", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath am Donnerstag in Dresden. Sachsen halte am dem Ziel fest, den Wald in ökologisch stabile Mischwälder umzuwandeln und die Waldfläche zu mehren. Letzteres gelte vor allem für Hochwasserentstehungsgebiete. Förderung ab einem HektarNach der neuen Förderrichtlinie werden Erstaufforstungen nur gefördert, wenn mindestens ein Hektar Wald gepflanzt wird und der Laubbaumanteil mindestens 25 Prozent beträgt. So erhalten Flächeneigentümer für jeden Hektar neu gepflanzten Wald jährlich bis zu 690 Euro. Die Prämie wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Darüber hinaus erstattet der Freistaat die Aufforstungskosten. Je nach Baumart gibt es bis zu 5420 Euro pro Hektar. Pflanzungen mit Laubbäumen werden stärker gefördert. Zusätzlich zahlt der Freistaat für den Schutz und die Pflege der Neuanpflanzungen pro Hektar und über die Dauer von fünf Jahren zwischen 205 Euro für Nadelbäume und 435 Euro für Laubbäume.Sachsen verfügt über eine Waldfläche von rund 515.000 Hektar. Gut ein Drittel der Waldfläche gehört dem Freistaat, rund die Hälfte des Waldes ist Privateigentum, der übrige Wald gehört den Kommunen und dem Bund. Der Privat- und Kommunalwald verteilt sich auf über 80.000 Eigentümer. Es ist Ziel der sächsischen Staatsregierung, die Bewaldung Sachsens von derzeit 27,9 auf 30 Prozent zu erhöhen. (07.03.03) |
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