Neukieritzsch. Die sächsischen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger weisen auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Altersversicherung der Landwirte hin. Hier ein Bericht aus deren Mitteilungsblatt:
Hinweis zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2003
Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit, solange Sie regelmäßig außerlandwirtschaftliches Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen beziehen, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße Überschreitet. Im Jahr 2003 beträgt die monatliche Bezugsgröße 1.995,- EUR. Die außerlandwirtschaftlichen Einkünfte müssen im Jahr 2003 folglich 285,- EUR im Monat übersteigen. Sollten die Einkünfte diese Grenze im Jahr 2003 nicht übersteigen, ist eine weitere Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr möglich mit der Folge, dass die Befreiung endet und Beiträge zu entrichten sind. Falls die Einkünfte die erforderliche Höhe nicht mehr erreichen, ist der betroffene Landwirt der Alterskasse gegenüber zur Meldung verpflichtet.
Beitragshöhe/Beitragszuschuss 2003
Der Beitrag für den landwirtschaftlichen Unternehmer beträgt in den neuen Bundesländern ab 01.01.03 monatlich 166 EUR. Für die mitarbeitenden Familienangehörigen ist die Hälfte des Landwirtbeitrages zu zahlen, also 83 EUR.
Hinsichtlich der Zuschusshöhe und des Nettobeitrages ergibt sich für das Jahr 2003 folgendes Bild:
| Einkommensklasse
bis (in EUR) |
Monatlicher Zuschussbetrag (in EUR) |
Monatlicher Nettobeitrag (in EUR) |
| 8220 |
100 |
66 |
| 8740 |
93 |
73 |
| 9260 |
86 |
80 |
| 9780 |
80 |
86 |
| 10.300 |
73 |
93 |
| 10.820 |
66 |
100 |
| 11.340 |
60 |
106 |
| 11.860 |
53 |
113 |
| 12.380 |
46 |
120 |
| 12.900 |
40 |
126 |
| 13.420 |
33 |
133 |
| 13.940 |
27 |
139 |
| 14.460 |
20 |
146 |
| 14.980 |
13 |
153 |
| 15.500 |
7 |
159 |
Die Krankenkasse im Internet: www.lsv-d.de/sachsen
(03.03.03)
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