Getreide

Befreiung von der Alterskasse

Neukieritzsch. Die sächsischen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger weisen auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Altersversicherung der Landwirte hin. Hier ein Bericht aus deren Mitteilungsblatt:

Hinweis zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2003

Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit, solange Sie regelmäßig außerlandwirtschaftliches Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen beziehen, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße Überschreitet. Im Jahr 2003 beträgt die monatliche Bezugsgröße 1.995,- EUR. Die außerlandwirtschaftlichen Einkünfte müssen im Jahr 2003 folglich 285,- EUR im Monat übersteigen. Sollten die Einkünfte diese Grenze im Jahr 2003 nicht übersteigen, ist eine weitere Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr möglich mit der Folge, dass die Befreiung endet und Beiträge zu entrichten sind. Falls die Einkünfte die erforderliche Höhe nicht mehr erreichen, ist der betroffene Landwirt der Alterskasse gegenüber zur Meldung verpflichtet.

Beitragshöhe/Beitragszuschuss 2003

Der Beitrag für den landwirtschaftlichen Unternehmer beträgt in den neuen Bundesländern ab 01.01.03 monatlich 166 EUR. Für die mitarbeitenden Familienangehörigen ist die Hälfte des Landwirtbeitrages zu zahlen, also 83 EUR. Hinsichtlich der Zuschusshöhe und des Nettobeitrages ergibt sich für das Jahr 2003 folgendes Bild:
Einkommensklasse bis (in EUR) Monatlicher Zuschussbetrag (in EUR) Monatlicher Nettobeitrag (in EUR)
8220 100 66
8740 93 73
9260 86 80
9780 80 86
10.300 73 93
10.820 66 100
11.340 60 106
11.860 53 113
12.380 46 120
12.900 40 126
13.420 33 133
13.940 27 139
14.460 20 146
14.980 13 153
15.500 7 159


Die Krankenkasse im Internet: www.lsv-d.de/sachsen

(03.03.03)

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