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Dresden. In Sachsen gibt es immer noch Pferde, die über keinen Pferdepass verfügen. Das Fehlen des "Ausweises" gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbußen geahndet. Das teilt das Sächsische Staatsministerium für Soziales in Dresden mit. Bereits beim Kauf eines Pferdes solle deshalb darauf geachtet werden, dass das Tier entsprechende Dokumente besitzt. Der Pferdepass muss außer beim einfachen Ausritt immer "am Mann" sein. Mit dem Pass ist das Pferd identifizierbar. Der Besitzer des Tieres muss schon bei der Beantragung entscheiden, ob das Pferd gegebenenfalls "zur Schlachtung bestimmt" ist oder nicht. Die Entscheidung "nicht zur Schlachtung bestimmt" ist unumkehrbar. Bei "zur Schlachtung bestimmt" vermerkt der Tierarzt Medikamente und deren Anwendungsdatum. Zudem werden in den Pass Impfungen und Besitzerwechsel eingetragen. Infos zum Pass: Pferdezuchtverband Sachsen, 03 52 07/8 96 30, www.sachsenspferde.de (18.02.03) |
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